Business
WIR SEHEN UNS ALS SPARRING‑PARTNER BEI DER ENTWICKLUNG STRATEGISCHER ANSÄTZE UM DAS GESCHÄFT UNSERER KLIENTEN ZU ERWEITERN.
Wir holen das Beste für unsere Klienten heraus. Sei es, wenn es um ausgewogene Lösungen bei unterschiedlichen Interessenslagen geht oder Verhandlungsgeschick gefragt ist oder wenn es gilt, Ansprüche, die gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden, abzuwehren. Wir sehen uns als strategischen Partner und finden immer die passenden Lösung. Das gilt auch dann, wenn es darum geht, rechtliche Standards und Prozesse im Unternehmen zu verbessern oder zu implementieren.
Schwerpunkte unserer Leistungen
- Zwei Unternehmen stehen in einer Kunden-Lieferanten-Beziehung und wollen ihre Zusammenarbeit – insbesondere auch in Forschung & Entwicklung – intensivieren.
- Ein Finanzinvestor beteiligt sich an einem IT-Start-Up.
- Der Weltmarktführer in einem bestimmten Branchensegment und ein Erfinder sind übereingekommen, die Kommerzialisierung der technischen Lösung weltweit gemeinsam voranzutreiben.
Dies sind Beispiele für erfolgreiche Kooperationen, die wir rechtlich und strategisch begleiten durften. Letztendlich soll der Vertrag die erforderliche Rechtssicherheit schaffen – „auch wenn die besten Verträge diejenigen sind, die man nach der Unterschrift nie wieder braucht“.
Wir wissen, worauf es ankommt, wenn wir die Eigentümerinteressen eines Unternehmens vertreten, welches verkauft wird (Sell-Side-Beratung). Genauso gut kennen wir die Besonderheiten, wenn ein Unternehmen erworben wird (Buy-Side-Beratung). Im Rahmen einer Legal Due Diligence gehen wir den rechtlich relevanten Themen auf den Grund und finden die kritischen Bereiche des Target-Unternehmens. Bei Auslandsbezug greifen wir gerne auf die Expertise unserer langjährigen, bewährten Netzwerk-Partner zurück.
Aufgrund unserer Erfahrungen in einem global agierenden Unternehmen im Anlagenbau kennen wir die damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen und Risiken dieser Branche. Wir unterstützen unsere Klienten in der Absicherung ihrer rechtlichen Position, erarbeiten gemeinsam mit Ihnen risiko-minimierende Prozesse und stehen Ihnen bei Vertragsverhandlungen sowie bei der Abwehr von Claims zur Seite.
Unsere Beratungstätigkeit umfasst zunächst einmal die Gründung der Gesellschaft. Dazu gehört die Wahl der passenden Rechtsform. Zusätzlich unterstützen wir bei der Erstellung der gesamten Vertragsdokumentation wie etwa bei der Gestaltung von Anstellungsverträgen für die Geschäftsführer oder Geschäftsordnungen. Hier beraten wir auch bei der richtigen Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen bzw. vertreten auch Eigentümer in solchen.
Wenn es strittig wird, beraten und vertreten wir in Gesellschafterstreitigkeiten. Bei der Umsetzung von komplexen steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Transaktionen profitieren unsere Klienten von unserem steuerrechtlichen Know-How.
Die Umsetzung einer Geschäftsidee zu einem erfolgreichen Unternehmen ist eine Herausforderung und braucht erfahrene Berater, die den Weg begleiten. Wir helfen Start-Ups die richtigen rechtlichen Entscheidungen zu treffen – angefangen von der Rechtsformwahl, der Erlangung der notwendigen öffentlich-rechtlichen Bewilligungen bis hin zur richtigen Finanzierungsform und der Erstellung der erforderlichen rechtlichen Vereinbarungen und Dokumente.
Im heutigen Geschäftsleben spielt der Nachweis gegenüber den Geschäftspartnern, dass sich ein Unternehmen und seine Mitarbeiter compliant verhalten, eine immer bedeutendere Rolle.
Wir helfen unseren Klienten, dass dieser Nachweis gelingt. Wir unterstützen bei der Implementierung von Compliance-Systemen, bei der Ausarbeitung von unternehmensinternen Compliance-Richtlinien und bei der Schulung der Mitarbeiter. Gerne übernehmen wir auch die Funktion eines externen Compliance Beauftragten.
Business
Recovery
DAS MORGEN POSITIV GESTALTEN, DENN AM ENDE ZÄHLT DIE WIRTSCHAFTLICHE ZUKUNFT.
Es gibt immer unterschiedliche Wege aus einer Krise. Wichtig ist dabei, die richtige Maßnahme für die konkrete Situation zu finden! Dafür ist es erforderlich, die Ursache zu erkennen, nur dann ist der Weg für eine positive Veränderung offen. Wir kennen die Möglichkeiten zur Sanierung und die Maßnahmen, die zu setzen sind, um das Unternehmen wieder fit zu machen. Sie können dabei auf unsere Erfahrungen in zahlreichen Insolvenzverwaltungen bauen.
Schwerpunkte unserer Leistungen
Ziel einer Restrukturierung ist die Sanierung des Unternehmens, das in eine Krise geraten ist. Dazu sind – je nach Situation – unterschiedliche Maßnahmen erforderlich – wie etwa Forderungsverzichte von Finanzierungspartnern und anderen Gläubigern, eigenkapitalstärkende Maßnahmen der Eigentümer, das Erstellen von Fortbestehensprognosen, Sanierungskonzepten oder Fortführungsplänen.
Wir beraten auch Unternehmen, deren Vertragspartner sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden. Hier ist es wichtig, recht-zeitig die geeigneten Maßnahmen zu setzen, damit nicht im Falle einer Insolvenz des Vertragspartners die erhaltenen Zahlungen oder Besicherungen vom Insolvenzverwalter angefochten werden können.
Trotz aller Bemühungen, ein Unternehmen aus der Krise zu führen, ist manchmal eine Insolvenz des Unternehmens unvermeidlich. In diesem Fall ist insbesondere die Geschäftsführung verpflichtet, fristgerecht einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen, widrigenfalls Haftungen drohen. Dies führt mitunter zu einem Interessenskonflikt zwischen den Eigentümern und der Geschäftsführung.
Wir helfen dabei, den richtigen Zeitpunkt für eine Insolvenzeröffnung zu erkennen, beraten bei der Vorbereitung des Verfahrens, erstellen den Einleitungsantrag und vertreten die Interessen des Unternehmens.
Sehr oft sind Unternehmen in Schwierigkeiten interessante Objekte für strategische Unternehmenskäufer oder auch für Finanzinvestoren. Dies hat seinen Hintergrund darin, dass auch ein Unternehmen in Schieflage in der Zukunft wieder gewinnbringend arbeiten kann, wenn erst einmal eine bilanzielle Sanierung („Haircut“) erfolgt ist. Für den Erwerb bzw. für die Veräußerung von solchen notleidenden Unternehmen gelten ganz besondere Regelungen. Diese zeigen wir auf und wenden sie an.
Wir werden regelmäßig von den Insolvenzgerichten mit der Insolvenzverwaltung betraut. Aufgrund unserer Expertise im Insolvenzrecht wurden wir in den letzten Jahren auch bei Großinsolvenzen als Insolvenzverwalter bestellt.