Business
Development

WIR SEHEN UNS ALS SPARRING‑PARTNER BEI DER ENTWICKLUNG STRATEGISCHER ANSÄTZE UM DAS GESCHÄFT UNSERER KLIENTEN ZU ERWEITERN.

Wir holen das Beste für unsere Klienten heraus. Sei es, wenn es um aus­gewogene Lösungen bei unter­schiedlichen Interessens­lagen geht oder Verhandlungs­geschick gefragt ist oder wenn es gilt, Ansprüche, die gegenüber dem Unter­nehmen geltend gemacht werden, ab­zuwehren. Wir sehen uns als strategischen Partner und finden immer die passenden Lösung. Das gilt auch dann, wenn es darum geht, rechtliche Standards und Prozesse im Unter­nehmen zu ver­bessern oder zu implementieren.

Schwerpunkte unserer Leistungen

  • Zwei Unternehmen stehen in einer Kunden-Lieferanten-Beziehung und wollen ihre Zusammenarbeit – insbesondere auch in Forschung & Entwicklung – intensivieren.
  • Ein Finanzinvestor beteiligt sich an einem IT-Start-Up.
  • Der Weltmarktführer in einem bestimmten Branchensegment und ein Erfinder sind übereingekommen, die Kommerzialisierung der technischen Lösung weltweit gemeinsam voranzutreiben.

Dies sind Beispiele für erfolgreiche Kooperationen, die wir rechtlich und strategisch begleiten durften. Letztendlich soll der Vertrag die erforderliche Rechtssicherheit schaffen – „auch wenn die besten Verträge diejenigen sind, die man nach der Unterschrift nie wieder braucht“.

Wir wissen, worauf es ankommt, wenn wir die Eigentümerinteressen eines Unternehmens vertreten, welches verkauft wird (Sell-Side-Beratung). Genauso gut kennen wir die Besonderheiten, wenn ein Unternehmen erworben wird (Buy-Side-Beratung). Im Rahmen einer Legal Due Diligence gehen wir den rechtlich relevanten Themen auf den Grund und finden die kritischen Bereiche des Target-Unternehmens. Bei Auslandsbezug greifen wir gerne auf die Expertise unserer langjährigen, bewährten Netzwerk-Partner zurück.

Aufgrund unserer Erfahrungen in einem global agierenden Unter­nehmen im Anlagen­bau kennen wir die damit verbundenen rechtlichen Heraus­forderungen und Risiken dieser Branche. Wir unterstützen unsere Klienten in der Absicherung ihrer rechtlichen Position, erarbeiten gemeinsam mit Ihnen risiko-minimierende Prozesse und stehen Ihnen bei Vertrags­verhand­lungen sowie bei der Abwehr von Claims zur Seite.

Unsere Beratungs­tätigkeit umfasst zunächst einmal die Grün­dung der Gesellschaft. Dazu gehört die Wahl der passenden Rechtsform. Zusätzlich unter­stützen wir bei der Erstellung der gesamten Vertrags­dokumentation wie etwa bei der Gestal­tung von Anstellungs­verträgen für die Geschäfts­führer oder Geschäfts­ordnungen. Hier beraten wir auch bei der richtigen Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafter­versammlungen bzw. vertreten auch Eigentümer in solchen.
Wenn es strittig wird, beraten und vertreten wir in Gesellschaf­ter­streitigkeiten. Bei der Umsetzung von komplexen steuerli­chen und gesellschafts­rechtlichen Transaktionen profitieren unsere Klienten von unserem steuer­rechtlichen Know-How.

Die Umsetzung einer Geschäfts­idee zu einem erfolgreichen Unter­nehmen ist eine Heraus­forderung und braucht erfahrene Berater, die den Weg begleiten. Wir helfen Start-Ups die rich­tigen rechtlichen Ent­scheidungen zu treffen – angefangen von der Rechts­form­wahl, der Erlangung der notwendigen öffentlich-rechtlichen Bewilligungen bis hin zur richtigen Finanzierungs­form und der Erstellung der erforderlichen rechtlichen Verein­barungen und Dokumente.

Im heutigen Geschäfts­leben spielt der Nachweis gegenüber den Geschäfts­partnern, dass sich ein Unter­nehmen und seine Mit­arbeiter compliant verhalten, eine immer bedeutendere Rolle.
Wir helfen unseren Klienten, dass dieser Nachweis gelingt. Wir unterstützen bei der Implementierung von Compliance-Syste­men, bei der Aus­arbeitung von unternehmens­internen Compli­ance-Richtlinien und bei der Schulung der Mitarbeiter. Gerne übernehmen wir auch die Funktion eines externen Compliance Beauftragten.

Business
Recovery

DAS MORGEN POSITIV GESTALTEN, DENN AM ENDE ZÄHLT DIE WIRTSCHAFTLICHE ZUKUNFT.

Es gibt immer unter­schied­liche Wege aus einer Krise. Wichtig ist dabei, die richtige Maßnahme für die konkrete Situation zu finden! Dafür ist es erforderlich, die Ursache zu erkennen, nur dann ist der Weg für eine positive Veränderung offen. Wir kennen die Möglichkeiten zur Sanierung und die Maßnahmen, die zu setzen sind, um das Unter­nehmen wieder fit zu machen. Sie können dabei auf unsere Erfahrungen in zahlreichen Insolvenz­verwaltungen bauen.

Schwerpunkte unserer Leistungen

Ziel einer Re­strukturier­ung ist die Sanierung des Unter­neh­mens, das in eine Krise geraten ist. Dazu sind – je nach Situ­ation – unter­schiedliche Maßnahmen erforderlich – wie etwa Forderungs­verzichte von Finanzierungs­partnern und anderen Gläubigern, eigen­kapital­stärkende Maßnahmen der Eigentü­mer, das Erstellen von Fortbestehens­prognosen, Sanierungs­konzepten oder Fortführungs­plänen.
Wir beraten auch Unternehmen, deren Vertrags­partner sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden. Hier ist es wichtig, recht-zeitig die geeigneten Maßnahmen zu setzen, damit nicht im Falle einer Insolvenz des Vertrags­partners die erhaltenen Zah­lungen oder Besicherungen vom Insolvenz­verwalter angefoch­ten werden können.

Trotz aller Bemühungen, ein Unter­nehmen aus der Krise zu führen, ist manchmal eine Insolvenz des Unter­nehmens un­vermeidlich. In diesem Fall ist insbesondere die Geschäfts­füh­rung verpflichtet, frist­gerecht einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz­verfahrens zu stellen, widrigenfalls Haftungen drohen. Dies führt mitunter zu einem Interessens­konflikt zwischen den Eigentümern und der Geschäfts­führung.
Wir helfen dabei, den richtigen Zeitpunkt für eine Insolvenzer­öffnung zu erkennen, beraten bei der Vor­bereitung des Verfah­rens, erstellen den Einleitungs­antrag und vertreten die Interes­sen des Unter­nehmens.

Sehr oft sind Unter­nehmen in Schwierig­keiten interessante Objekte für strategische Unternehmens­käufer oder auch für Finanz­investoren. Dies hat seinen Hinter­grund darin, dass auch ein Unter­nehmen in Schief­lage in der Zukunft wieder gewinn­bringend arbeiten kann, wenn erst einmal eine bilanzielle Sa­nierung („Haircut“) erfolgt ist. Für den Erwerb bzw. für die Ver­äußerung von solchen notleidenden Unternehmen gelten ganz besondere Regelungen. Diese zeigen wir auf und wenden sie an.

Wir werden regel­mäßig von den Insolvenz­gerichten mit der Insolvenz­verwaltung betraut. Aufgrund unserer Expertise im Insolvenz­recht wurden wir in den letzten Jahren auch bei Groß­insolvenzen als Insolvenz­verwalter bestellt.